Strafrechtsklausur

  1. Das mag etwa dadurch geschehen, daß eine Strafrechtsklausur vorher die Schleuse eines jeweils anderen Zivilrechtlers oder Öffentlichrechtlers - außerhalb der Verwaltung des Prüfungsamtes - passieren muß und umgekehrt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)