Straftatverdacht

  1. Sobald sich das Bildmaterial zu einem Straftatverdacht verdichtet, darf der Bundesgrenzschutz, der in Bahnhöfen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen hat, die Aufnahmen auch speichern, auswerten und weiterverarbeiten. ( Quelle: FREITAG 2000)