Daraus sei, eine Strafverfolgungspflicht abzuleiten, die der Staatsanwaltschaft im Zuge des Havemann-Prozesses keinen Ermessensspielraum gelasse habe, in den "sachfremde, politische Überlegungen hätten einfließen können".
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Unter dem Legalitätsprinzip versteht der Rechtskundige die Strafverfolgungspflicht der zuständigen Behörden bei dem Verdacht einer Straftat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)