Streitbeilegung

  1. Die Parteien des Anwaltsvergleichs haben für diesen Fall ein schiedsgerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das neue Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung gilt seit Anfang des Jahres. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  3. Staatliche Gerichte können demnach ein Verfahren ruhen lassen und den Parteien empfehlen eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.04.2002)
  4. Es greift danach auf Verfahren der friedlichen Streitbeilegung (FSB) zurück: Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung oder andere Verfahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Es braucht verbindliche Regeln der friedlichen Streitbeilegung, etwa die Anrufung des Europäischen Sicherheitsrats, Vermittlung durch dessen Generalsekretär, einen Schiedsgerichtshof. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Ein Horrorszenario für diejenigen, die vor dem historischen Hintergrund seiner Aggressionskriege gerade von Deutschland beispielhaftes Engagement für friedliche Streitbeilegung erwarten. ( Quelle: TAZ 1992)
  7. Es ist denkbar, dass einige der sechzehn Bundesländer überhaupt keine Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung treffen werden. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)