Studierendengesellschaft

  1. Für Organisation und Verwaltung der Finanzen gründeten sie eine "Studierendengesellschaft". ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Bei der zweiten Variante beginnt die Zahlung im Jahr nach dem Examen: Acht Jahre lang überweisen Absolventen jeweils acht Prozent ihres Einkommens an die Studierendengesellschaft - bei hohen Einkünften maximal 45 000 Mark. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)