Stundenbasis

  1. Verhandelt am besten auf Stundenbasis. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.09.2005)
  2. Gezahlt wird auf Stundenbasis, wer mehr arbeitet, verdient mehr. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.12.2001)
  3. Im Arbeitsvertrag sei festgelegt worden, dass er als Aushilfs- und Teilzeitbeschäftigter auf Stundenbasis mit neun Euro brutto bezahlt werde, keinen Urlaubsanspruch habe, im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalte und täglich gekündigt werden könne. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2003)
  4. In Schweden und Deutschland (mit Ausnahme einiger neuer Bundesländer) wird auf Stundenbasis bezahlt. ( Quelle: )
  5. Eine weitere Person war im Produktionsbereich auf Stundenbasis beschäftigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)