Der Vierte steht unmittelbar bevor: Die Anordnung, dass Lehrer zehn Prozent ihres Stundenvolumens zusätzlich in der Schule anwesend sein müssen, um kurzfristig als Vertreter einspringen zu können, wird voraussichtlich auch noch einmal nachgebessert.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)