Suchtgefährdeten

  1. Weil sich die Einrichtung zu großen Teilen aus dem Jugendhilfeetat des Kreises finanziert, gilt nun das verstärkte Augenmerk den Suchtgefährdeten bis zum 21. Lebensjahr. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)
  2. Viele Hilferufe kommen auch von Menschen, die für sich als Lebenspartner, Kinder oder Eltern eines Suchtgefährdeten oder Suchtkranken Information und Orientierung brauchen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)