Synodenbeschlüsse

  1. Die NEK-Verfassung erlaubt es ihren drei BischöfInnen jedoch, unbegrenzt oft ihr Veto gegen Synodenbeschlüsse einzulegen - vorausgesetzt, zwei der drei BischöfInnen sehen das christliche Bekenntnis von der Entscheidung bedroht. ( Quelle: TAZ 1997)