Die Systementscheidung besagt, daß alle Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Gesamtversorgungssystemen der DDR in das ganz anders geartete System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland zu überführen sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Systementscheidung beruht auf einer zwischen der Volkskammer der DDR und dem Deutschen Bundestag getroffenen Vereinbarung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Angesicht der schnellen technischen Innovation sei es aber vernünftig, die Entscheidung über die künftigen U- Bahn-Wagen noch nicht heute zu fällen, sondern die grundsätzliche Systementscheidung bis 1995 offenzuhalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)