Systementscheidung

  1. Die Systementscheidung besagt, daß alle Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Gesamtversorgungssystemen der DDR in das ganz anders geartete System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland zu überführen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Systementscheidung beruht auf einer zwischen der Volkskammer der DDR und dem Deutschen Bundestag getroffenen Vereinbarung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Angesicht der schnellen technischen Innovation sei es aber vernünftig, die Entscheidung über die künftigen U- Bahn-Wagen noch nicht heute zu fällen, sondern die grundsätzliche Systementscheidung bis 1995 offenzuhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)