Tätigkeitsbeispiel

  1. Der Kl. hebt sich auch durch besonders schwierige Tätigkeiten und die Bedeutung seines Aufgabengebietes aus der VergGr. IVa Fallgruppe 11 BAT heraus, weil er das Tätigkeitsbeispiel der in Bezug genommenen Protokollnotiz Nr. 32f erfüllt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. F. etwa enthält mit "qualifizierten Technikertätigkeiten" gleichfalls ein neues Tätigkeitsbeispiel. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)