Tätliche

  1. Tätliche Auseinandersetzungen mit scharfen Waffen forderten mindestens einen Toten und mehrere zum Teil schwer Verletzte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Tätliche Auseinandersetzungen mit Dritten während des Unterrichts fallen nicht in die dienstliche und damit unfallgeschützte Sphäre des Lehrers, entschieden die Richter (Aktenzeichen 2 A 11630/04.OVG). ( Quelle: Spiegel Online vom 11.12.2004)
  3. Tätliche Auseinandersetzungen oder gar Schußwechsel wurden jedoch nicht gemeldet. ( Quelle: Welt 1999)