Tätliche Auseinandersetzungen mit scharfen Waffen forderten mindestens einen Toten und mehrere zum Teil schwer Verletzte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Tätliche Auseinandersetzungen mit Dritten während des Unterrichts fallen nicht in die dienstliche und damit unfallgeschützte Sphäre des Lehrers, entschieden die Richter (Aktenzeichen 2 A 11630/04.OVG).
( Quelle: Spiegel Online vom 11.12.2004)
Tätliche Auseinandersetzungen oder gar Schußwechsel wurden jedoch nicht gemeldet.
( Quelle: Welt 1999)