Täuschungshandlung

  1. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die bloße Nichtmitteilung von der erfolgten Enteignung eine Täuschungshandlung gegenüber dem Kl. war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Täuschungshandlung stellt sich vom äußeren Ablauf in mehreren Handlungsakten dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)