Tötungsversuche

  1. Vergangenen Donnerstag einigten sie sich: Eine Bestrafung nach Paragraph 129 a falle nicht ins Gewicht, prognostizierte der Senat, da er eine Verurteilung wegen der Tötungsversuche erwarte und eine aufwendige Beweisaufnahme für unökonomisch ansah. ( Quelle: TAZ 1997)