TVParteien

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  1. Demnach können die TVParteien Fehlzeiten infolge des Mutterschutzurlaubs im Rahmen von Jahresonderleistungen grundsätzl. anspruchsmindernd berücksichtigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Fortgeltung der Betriebsvereinbarung beruht aber nicht auf der Anordnung der TVParteien, sondern auf dem zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien der BV. Die Fortgeltungsklausel hat also insoweit nur deklaratorischen Charakter. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. So bestimmt § 5 BRTV-Bau, daß die allgemeine Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen von den zentralen TVParteien getroffen und in dieser Regelung der Bundesecklohn festgesetzt wird. Das ist eine getrennte Regelung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. "4. Die TVParteien erzielen über folgende Erlaßregelung Einvernehmen: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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