Tarifauslegungsstreit

  1. Sie entfalten auch für die einzelnen tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer materielle Rechtskraft. Das gilt bei einem Tarifauslegungsstreit selbst dann, wenn der Schiedsspruch über die Tarifnorm, die er auslegen soll, hinausgeht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)