Tarifausschuß

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  1. Nach wie vor müßten die Bauarbeitgeber mit der Gewerkschaft über einen neuen Mindestlohn verhandeln, der wieder dem Tarifausschuß beim Bonner Arbeitsministerium vorgelegt werden müßte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Im Tarifausschuß sitzen je drei Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Diese Mindestlöhne müssen allerdings noch vom Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit sie flächendeckend auch für die Beschäftigten ausländischer Firmen auf deutschen Baustellen gelten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Auch im dritten Anlauf konnte sich der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium in Bonn nicht darauf verständigen, für welchen Zeitraum die vereinbarten Löhne von 17,00 DM für West- und 15,64 DM für Ostdeutschland gelten sollen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte im Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium die von den Bau-Tarifparteien vereinbarten Mindestlöhne als überhöht ab. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. An den Tarifausschuß appellierte er, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrages nicht an der Befristung scheitern zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Das ablehnende Votum im Tarifausschuß bedeute für viele mittelständische Bauunternehmen der Region im Ergebnis das Aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister tritt immer zusammen, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Die Proteste in Essen, Düsseldorf, Köln und Bonn richteten sich auch gegen die Absicht der Arbeitgeberverbände, im Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium die vereinbarten Mindestlöhne abzulehnen, erklärte der Sprecher der IG Bau, Werner Köhler. ( Quelle: Welt 1996)
  10. Das erklärte der Tarifausschuß beim Arbeitsministerium. ( Quelle: BILD 1996)
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