Tarifvertragl

  1. Die Notwendigkeit einer solchen Abrechnungsregelung folgt aus der arbeitsrechtl. Zulässigkeit von Auslösungspauschalen einerseits und der steuerrechtl. Pauschalierung entsprechender Beiträge andererseits. Tarifvertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)