Tarifvertragsgesetz

  1. Dies solle in einem neuen Paragrafen 5 a im Tarifvertragsgesetz so geregelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Dazu müsse das Tarifvertragsgesetz novelliert werden. ( Quelle: Welt 1998)
  3. Im Tarifvertragsgesetz ist aber in 5 die Möglichkeit vorgesehen, einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten - auch Unorganisierte - rechtsverbindlich zu machen ("Allgemeinverbindlichkeit"). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Die Nachwirkungszeit für Tarifvereinbarungen, die im Tarifvertragsgesetz geregelt ist, muss verkürzt werden. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  5. Er muß auch nicht mehr prüfen, ob die bisher laut Tarifvertragsgesetz nötigen Voraussetzungen vorliegen wie öffentliches Interesse und Beschäftigung von mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben, die einer Arbeitgeber-Organisation angehören. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Außerdem müsse die Bundesregierung das Tarifvertragsgesetz entsprechend ändern. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 03.07.2003)
  7. Für diese Variante sollte das so genannte Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz neu definiert werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)