Denn mit der Karlsruher Entscheidung ist eine erneute Tatsachenermittlung mit allen Beweismitteln und wohl auch mit zahlreichen neuen Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verbunden.
( Quelle: Welt 1998)
Darüber hinaus ist der Vorschlag des Ministers, soweit er die Tatsachenermittlung sowie die Beweiserhebung auf die Eingangsinstanz beschränkt wissen will, rechtspolitisch mehr als bedenklich!
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)