Tatsachenermittlung

  1. Denn mit der Karlsruher Entscheidung ist eine erneute Tatsachenermittlung mit allen Beweismitteln und wohl auch mit zahlreichen neuen Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verbunden. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Darüber hinaus ist der Vorschlag des Ministers, soweit er die Tatsachenermittlung sowie die Beweiserhebung auf die Eingangsinstanz beschränkt wissen will, rechtspolitisch mehr als bedenklich! ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)