Tatumstandes

  1. Wegen des Tatumstandes hat das Sportgericht des DFB den Stürmer, der früher für Bayern München spielte und von AS St. Etienne in Frankreich in die Bundesliga zurückkehrte, mit sofortiger Wirkung vorläufig für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)