Tatzeitraum

  1. Der Dopingvorwurf betrifft fast alle Sportarten, als Tatzeitraum gelten vor allem die Jahre 1975 bis 1989. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Für den Tatzeitraum sei die Schuldfähigkeit aber nicht eingeschränkt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Er stand im Tatzeitraum unter laufender Bewährung, weil er jenseits der Grenze schon einmal eine Cannabis-Plantage betrieben hatte, aber aus dem Schaden offenbar nicht klug geworden war. ( Quelle: Aachener Zeitung vom 19.08.2005)
  4. Die Beamtin hatte erst im April 2002 Anzeige erstattet und keinen genauen Tatzeitraum mehr benennen können. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2004)