Nicht ein Tatzeuge sei unter den Anrufern gewesen, der die Schüsse auf die Opfer gehört oder etwas an den Tatorten gesehen habe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ein angeblicher Tatzeuge, der den Täter beschrieben hatte, wurde als Lügner entlarvt und wegen Falschaussage angeklagt.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.10.2002)