Tauschgeschäftes

  1. Zunächst versuchten es die Kämmerer mit "Zins-Swaps", dem Tausch von festverzinslichen mit variabel verzinsten Schuldbriefen, einer Börsenoperation, die unter bestimmten Bedingungen beiden Partnern des Tauschgeschäftes nutzen kann. ( Quelle: TAZ 1989)