Teilerrichtungsgenehmigungen

  1. Diese erste Genehmigung, auf der alle anderen Teilerrichtungsgenehmigungen aufbauten, ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 wegen Verstößen gegen das Atomgesetz aufgehoben worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Seit 1988 habe es bei den beantragten Teilerrichtungsgenehmigungen praktisch keine Fortschritte mehr gegeben, obwohl der Brüter seit 1986 fertiggestellt gewesen und der dreijährige Probebetrieb ohne sicherheitstechnische Mängel verlaufen sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)