Teilhaberechte

  1. Auf welcher Ebene die Teilhaberechte des aktiven Bürgers dann ausgeübt werden sollen, wird nicht ausformuliert, wie überhaupt alles, was sich auf Institutionen und Institutionalisierungen im politischen Prozeß bezieht, eigentümlich abgedunkelt bleibt. ( Quelle: Die Zeit 1996)