Teilhauptschulen

  1. Aber auf der anderen Seite gibt es Gesetze und Richtlinien: Klassen der Teilhauptschulen II - das sind die Jahrgangsstufen sieben bis neun - sollen geschlossen werden, wenn die Grenzzahl von 15 Schülern (früher 12) unterschritten wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)