Teilungserklärung

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  1. Wenn aus dem Dachausbau eine separate, steuerlich begünstigte, vermietete Einliegerwohnung werden soll, verlangt das Finanzamt eine notariell beglaubigte Teilungserklärung des Hauses. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.02.2001)
  2. Darüber gibt die Teilungserklärung Auskunft, wo die Balkone als Sondereigentum ausgewiesen sind - oder nicht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.06.2005)
  3. So ist es auch zulässig, dass ein Bauträger in der Teilungserklärung entweder sich selbst oder eine andere Person zum ersten Verwalter bestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)
  4. Der BSB fordert: Mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung muss der Erwerber die Möglichkeit haben, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung kennen zu lernen und den Vertragsentwurf überprüfen zu lassen. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2003)
  5. In diesen Fällen der Umbauung oder des Überbaus hat die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Rückbau, wenn nicht alle Eigentümer sich auf eine Änderung der Teilungserklärung mit entsprechendem finanziellen Ausgleich einigen können. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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