Teilzeitlehrer(innen

  1. Nach einem Urteil des Bremer Arbeitsgerichts verstößt die in allen Bundesländern verbreitete Praxis, Teilzeitlehrer(innen) nach Stundenlohn unter den Sätzen des Bundesangestelltentarifs (BAT) zu bezahlen, gegen geltendes Recht. ( Quelle: TAZ 1987)