Tendenzschutz

  1. Das Westfalen-Blatt muß die Freistellung zweier Redakteure wegen einer Larry-Flynt-Rezension zurücknehmen (taz vom 15.3.). Die Richter des Arbeitsgerichts Herford stellten in ihrer Begründung die innere Pressefreiheit vor den Tendenzschutz der Zeitung. ( Quelle: TAZ 1997)