Terrordrahtziehers

  1. Nach monatelangem Drängen hatten die US-Justizbehörden zuletzt vergangene Woche die Zusammenfassung von Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Ramzi Binalshibh und weiterer Verdächtiger weitergeleitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.06.2005)
  2. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Richterspruch jedoch aufgehoben, weil die Geheimdienste der USA möglicherweise entlastende Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Ramzi Binalshibh unter Verschluß gehalten hatten. ( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)