Vom Charakter her sei ein Gelöbnis weit eher "mit einer Theaterveranstaltung vergleichbar", so Kliesing weiter, die aber nicht unter dem Schutz des Versammlungsgesetzes stehe.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Der Herbst 1989 ist mir heute, nach zehn Jahren, als große Theaterveranstaltung mit dem Charakter eines Karnevalsumzugs in Erinnerung.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)