Thomas Breuer

  1. Amtsrichter Thomas Breuer ließ während des Zivilverfahrens keinen Zweifel daran, dass das Reisebüro nicht verpflichtet sei, dem verhinderten Urlauber sein Geld zurück zu erstatten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.07.2002)
  2. Ich kann Fernreisende nur auffordern, sich vor dem Flug über die nötigen Impfungen zu informieren", sagt Thomas Breuer vom Robert-Koch-Institut in Berlin. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Thomas Breuer vom Robert Koch-Institut Berlin sagte, ein ihm vorliegender Impfpass weise keine derartige Impfung aus. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)