Thyssen-Krupp-Gerangel

  1. Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel, das von vornherein vermutete, dass im Thyssen-Krupp-Gerangel ein Insider sein Geheimwissen ausgeplaudert haben könnte, verlangte vom Oberaufseher Thyssens die Nennung seines Informanten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)