Tiefbauämtern

  1. Nach entsprechender Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde liegt die Umsetzung dann bei den Tiefbauämtern des jeweiligen Bezirks. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Ziel der Aktion: Es soll ermöglicht werden, die Freiflächen beispielsweise als Straßenland den Tiefbauämtern oder wohnungsnahe Grünflächen den Wohnungsbaugesellschaften endgültig zuzuordnen und diese als Eigentümer ins Grundbuch einzutragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)