Tierverbot

  1. Für Mieter mit Tierverbot gibt es aber einen Rettungsanker: Wenn der Vermieter im Vertrag jegliche Tierhaltung uneingeschränkt verbietet, ist dies unwirksam, weil dann auch Goldhamster und Kanarienvögel verboten wären. ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.07.2005)