Titellogo

  1. Trotz einer Einstweiligen Verfügung gegen das Titellogo seines Blattes will der Springer- Verlag an diesem Freitag mit einer neuen Ausgabe an den Kiosken vertreten sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.04.2003)
  2. Auf Antrag von Burda hat das Münchner Landgericht dem Springer-Verlag per einstweiliger Verfügung verboten, seine neue Zeitschrift Frau von Heute mit dem bestehenden Titellogo herauszubringen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.04.2003)