Bei der immer wieder ärgerlichen verspäteten Ablieferung kann sich dann der Betroffene auf Kosten der Fluggesellschaft mit Toilettenartikeln und Ersatzbekleidung versorgen.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.07.2004)
Die Kosten für den Kauf von Toilettenartikeln, die der Kläger gleichfalls erstattet haben wollte, müsse der Reiseveranstalter dagegen nicht tragen, so die Richter. dpa Jugendreise.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.01.2002)