Totschlag

  1. Die wegen des Verdachts auf achtfachen Totschlag festgenommene Internistin aus Langenhagen bei Hannover ist vorerst wieder auf freien Fuß. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2004)
  2. Die mutmaßlichen Gangster sollen in 45 Fällen gegen das Strafgesetz verstoßen haben: Mord und Totschlag, Überfälle auf Postschalter und Geldtransporte mit Millionenbeute, Geiselnahme, Entführung und Urkundenfälschung werden ihnen angelastet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Zwei der jungen Männer erhielten Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und Beihilfe zum versuchten Totschlag. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Mord, Totschlag, Ehebruch, Prostitution, Meineid, Betrug, Steuerhinterziehung und illegales Glücksspiel sorgen für Komik und Heiterkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.01.2002)
  5. Zwölf Fälle wurden als Totschlag gewertet, da sie als "Mitleidstötungen von Todkranken" betrachtet werden könnten. ( Quelle: Die Welt vom 16.09.2005)
  6. Das Landgericht Verden in Niedersachsen wertete die Tat als Totschlag. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.08.2001)
  7. Für sie alle ist zumindest strafrechtlich durch Einzelnormen bis hin zum versuchten Totschlag gesorgt, so daß es der Nötigung als Auffangtatbestand nicht bedarf. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  8. Der rüstige Boxer war schon Großvater, als er 1988 von Mike Tyson ins Reich der Träume geschickt wurde, wie die Freunde von Mord und Totschlag im Ringgeviert den brutalen K.o. schönreden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Einen Tag später habe ein Ermittlungsrichter des Amtsgericht Frankfurt gegen den Mann Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Anleitung zu schweren Straftaten wie Mord und Totschlag erlassen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. In der Bundesrepublik gibt es keine amtlichen Statistiken zu diesem Problem, das Bundeskriminalamt ordnet solche Fälle in verschiedene Delikte wie Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge sowie in einer größeren Altersspanne ein. ( Quelle: Die Welt vom 03.08.2005)