Toxizitätsäquivalenten

  1. Seit dem 1. Dezember 1990 gilt für Verbrennungsanlagen nach der 17. Verordnung des Bundesimmissionsschutzvertrages jedoch ein präziser Grenzwert maximal von 0,1 Nanogramm (milliardstel Gramm) Toxizitätsäquivalenten Dioxin (TE) pro Kubikmeter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Dadurch sollen die Dioxin- und Furanemissionen, deren niedrigste Werte in Müllverbrennungsanlagen bisher bei etwa 1 Nanogramm pro Kubikmeter in Toxizitätsäquivalenten liegen, auf nun unter 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter reduziert werden. ( Quelle: TAZ 1990)