Transplantationsgesetzes

  1. Im Entwurf des neuen Transplantationsgesetzes soll die Lebendspende von Personen, die nicht blutsverwandt sind, ausdrücklich aufgenommen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Hirntod sei keine Erfindung des Transplantationsgesetzes, sondern ein nachweisbares physiologisches Faktum, betonte ein Sprecher der Bundesärztekammer am Mittwoch in Bonn bei einer Anhörung zum Organspendegesetz. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Unmittelbar vor der heutigen Schlußberatung des Transplantationsgesetzes im Bundestag ist noch offen, ob in Deutschland künftig nur Organspender selbst oder auch ihre Angehörigen der Entnahme von Organen zustimmen dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die zunächst für November geplante und bereits auf Januar verschobene abschließende Beratung des Transplantationsgesetzes dürfte sich deshalb weiter verschieben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)