Treueverhältnisses

  1. Die öffentlichen Arbeitgeber werden auch in Zukunft Beamte für Tätigkeiten einsetzen, die genauso gut von Angestellten verrichtet werden könnten, weil es dazu eines besonderen Treueverhältnisses zum Staat nicht bedarf. ( Quelle: Die Zeit (42/2004))
  2. Sogar an einen Streik von Beamten wird gedacht, die wegen ihres besonderen Treueverhältnisses zum Staat kein Streikrecht haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2003)