UN-Handelsembargo

  1. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts beurteilte die Einfuhr von Himbeeren, Sauerkirschen und Pflaumen als gravierenden Verstoß gegen das inzwischen aufgehobene UN-Handelsembargo. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Im nun zu Grunde liegenden Fall hatte der Gernsbacher Papierhersteller Schoeller Hoesch von 1992 bis 1995 Zigarettenpapier nach Serbien geliefert und damit gegen ein UN-Handelsembargo verstoßen. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.08.2002)