Da ist die wechselseitige Zuständigkeit deutscher Strafjustiz und der US-Militärgerichtsbarkeit im Nato-Truppenstatut geregelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.07.2004)
Jenkins muss sich nun unter anderem wegen Desertion vor der US-Militärgerichtsbarkeit verantworten.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.09.2004)