Umbauung

  1. Stadtverordnete mehrerer Fraktionen wandten sich gegen die Umbauung des Henninger-Turms und das Hochhaus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.01.2005)
  2. In diesen Fällen der Umbauung oder des Überbaus hat die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Rückbau, wenn nicht alle Eigentümer sich auf eine Änderung der Teilungserklärung mit entsprechendem finanziellen Ausgleich einigen können. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)