Unterdessen hat der hessische Umweltminister Weimar bestätigt, daß die Hauptverdächtige Gelnhauser Firma NTG "Anfang der siebziger Jahre" eine Umgangsgenehmigung für insgesamt sechs Gramm Plutoniumoxid hatte.
( Quelle: TAZ 1988)
Obgleich die Asmara-Chemie seinerzeit eingestehen mußte, über keine, nach dem Atomgesetz erforderliche Umgangsgenehmigung für das angeforderte, im Bereich der "Waffentauglichkeit" angesie delte Uranoxyd zu verfügen, gab die NUKEM das Material frei.
( Quelle: TAZ 1988)