Umgegend

2 Weiter →
  1. Mit diesem unbezahlten Amt verbindet sich auch die Aufgabe, in der Umgegend seiner Dörfer darauf zu achten, dass keiner mehr Holz schlägt, als zum unmittelbaren Eigenbedarf notwendig ist, oder Brandrodung betreibt. ( Quelle: Neues Deutschland vom 13.12.2003)
2 Weiter →