Umgehungsstrecke

  1. Bis zur Fertigstellung der gesamten Breitscheidstraße soll die derzeitige Verkehrsregelung in der als Umgehungsstrecke ausgewiesenen Berliner Straße aufrechterhalten werden die einstige Einbahnstraße ist weiterhin in beiden Richtungen befahrbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)