Nötigenfalls seien 'Teilbereiche am nördlichen Rand der Dülferwiese in den Umgriff des Bebauungsplans einzubeziehen'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das heißt, er muss für den Unterhalt aufkommen, muss die 6,5Meter hohe Statue pflegen, für Verkehrssicherheit im Umgriff sorgen und das Wappentier nachts anstrahlen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.05.2003)