Umgriff

  1. Nötigenfalls seien 'Teilbereiche am nördlichen Rand der Dülferwiese in den Umgriff des Bebauungsplans einzubeziehen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das heißt, er muss für den Unterhalt aufkommen, muss die 6,5Meter hohe Statue pflegen, für Verkehrssicherheit im Umgriff sorgen und das Wappentier nachts anstrahlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.05.2003)