Zwar sei der Hebesatz mit 34 Prozent gleich geblieben, doch die Umlagegrundlagen hätten sich verändert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Rest entstehe durch die Veränderungen bei den Umlagegrundlagen bis hin zur Pflichtabführung an den Landeswohlfahrtsverband.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)